AGB

Allge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB)

Cegedim e‑Business GmbH
Lands­ber­ger Str. 402
81241 München
– Im Folgen­den Cegedim e‑Business –

A. Allge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen für den eBeleg Service der Cegedim e‑Business

1. Geltungs­be­reich

Für sämt­li­che Verträge der Cegedim e‑Business mit ihren Kunden im unter­neh­me­ri­schen Verkehr gelten neben den Beson­de­ren Vertrags­be­din­gun­gen gemäß Ziffer B, C und D ausschließ­lich diese Allge­mei­nen Vertrags­be­din­gun­gen. Andere oder entge­gen­ste­hende Vertrags­be­din­gun­gen werden nur Vertrags­in­halt, wenn Cegedim e‑Business ausdrück­lich schrift­lich der Geltung zustimmt.
Auch wenn beim Abschluss weite­rer Verträge nicht noch­mals hier­auf hinge­wie­sen wird, gelten ausschließ­lich die Allge­mei­nen Vertrags­be­din­gun­gen der Cegedim e‑Business in ihrer bei Abgabe der Erklä­rung des Kunden unter www.sybycegedim.de abruf­ba­ren Fassung, es sei denn die Vertrags­part­ner verein­ba­ren schrift­lich etwas anderes.

2. Vertrags­schluss

Ange­bote von Cegedim e‑Business sind frei­blei­bend und unver­bind­lich, es sei denn, das Ange­bot ist schrift­lich als bindend bezeich­net. Eine recht­li­che Bindung kommt nur durch einen beider­seits unter­zeich­ne­ten Vertrag oder durch eine Annahme des Cegedim e‑Business Ange­bots zustande und außer­dem dadurch, dass Cegedim e‑Business nach der Bestel­lung durch den Kunden mit der Leis­tungs­er­brin­gung beginnt. Cegedim e‑Business kann schrift­li­che Bestä­ti­gun­gen münd­li­cher Vertrags­er­klä­run­gen des Kunden verlangen.

3. Vertrags­ge­gen­stand, Leis­tungs­um­fang, Leistungsänderungen

3.1

Gegen­stand dieser Vertrags­be­din­gun­gen sind die Leis­tun­gen der Cegedim e‑Business als Dienst­leis­ter im Zusam­men­hang mit der Unter­stüt­zung der Kunden, einen auto­ma­ti­sier­ten Rech­nungs­ein­gang (eBeleg Service – Eingang), einen opti­mier­ten Rech­nungs- und Beleg­ver­sand (eBeleg Service – Ausgang) sowie einen siche­ren Versand von Gehalts­ab­rech­nun­gen (eBeleg Service – HR) zu betrei­ben. Einzel­hei­ten zu den verschie­de­nen Geschäfts­be­rei­chen (Versand von Rech­nun­gen, Eingangs­ver­ar­bei­tung von Rech­nun­gen und die Archi­vie­rung von Bele­gen) sind zusätz­lich in den jewei­li­gen beson­de­ren Geschäfts­be­din­gun­gen unter Ziffer B, C und D geregelt.

3.2

Maßge­bend für Umfang, Art und Quali­tät der Leis­tun­gen ist der Vertrag oder das Ange­bot von Cegedim e‑Business . Sons­tige Anga­ben oder Anfor­de­run­gen werden nur Vertrags­be­stand­teil, wenn die Vertrags­part­ner dies schrift­lich verein­ba­ren oder Cegedim e‑Business sie schrift­lich bestä­tigt hat. Nach­träg­li­che Ände­run­gen des Leis­tungs­um­fangs bedür­fen der schrift­li­chen Verein­ba­rung oder der schrift­li­chen Bestä­ti­gung durch Cegedim e‑Business .

3.3

Soweit zumut­bar, ist Cegedim e‑Business berech­tigt, vertrag­li­che Leis­tun­gen zu ändern, wenn die Leis­tung auf Produk­ten oder Leis­tun­gen Drit­ter beruht, und diese nicht mehr oder nur noch in geän­der­ter Form zur Verfü­gung stehen und dies auf Umstän­den beruht, die entweder

  • nicht von Cegedim e‑Business zu vertre­ten sind

oder

  • die Leis­tung nicht mehr den Anfor­de­run­gen des Daten­schut­zes, von Sicher­heits­be­stim­mun­gen, gesetz­li­chen Bestim­mun­gen oder dem Stand der Tech­nik entspricht.

Cegedim e‑Business behält sich vor, Soft­ware- und Dienst­leis­tungs­kom­po­nen­ten tech­ni­schen Entwick­lun­gen, Geset­zes­än­de­run­gen oder künf­ti­gen Markt­an­for­de­run­gen anzupassen.

4. Umfang der Nutzung von Softwarelizenzen

Für die Einräu­mung von Nutzungs­rech­ten an Soft­ware der Cegedim e‑Business oder an Soft­ware von Drit­ten, die durch Cegedim e‑Business einge­räumt werden, gelten die jewei­li­gen Lizenz­ver­ein­ba­run­gen des Produktes.

5. Eigen­tum und Urheberrechte

Die Leis­tun­gen der Cegedim e‑Business , die dem Kunden zugäng­lich werden, gelten als geis­ti­ges Eigen­tum und als Geschäfts- und Betriebs­ge­heim­nis der Cegedim e‑Business . Sie dürfen ohne schrift­li­che Gestat­tung der Cegedim e‑Business nicht in gleich welcher Weise genutzt werden und sind geheim zu halten. Die Nutzung, Verviel­fäl­ti­gung, Verbrei­tung, Bear­bei­tung und öffent­li­che Zugäng­lich­ma­chung sowie die sons­tige Verwer­tung von Leis­tun­gen der Cegedim e‑Business , die nach dem Urhe­ber­rechts­ge­setz geschützt sind, sind daher nur im Rahmen der hier­für gelten­den gesetz­li­chen Rege­lun­gen oder auf Grund geson­der­ter vertrag­li­cher Verein­ba­run­gen gestattet.

Gleich­lau­ten­des gilt für dem Kunden im Zusam­men­hang mit der Auftrags­er­tei­lung über­las­sene Unter­la­gen. Cegedim e‑Business behält sich inso­weit ausdrück­lich Eigen­tums- und Urhe­ber­rechte vor.

6. Kosten und Zahlungsmodalitäten

6.1

Soft­ware Lizenz- und Wartungs­ge­büh­ren rich­ten sich nach dem aktu­el­len Lizenz­schein und dem jewei­li­gen Pfle­ge­ver­trag. Die Lizenz­kos­ten werden nach Vertrags­ab­schluss in Rech­nung gestellt.

Trans­ak­ti­ons­ba­sierte Nutzungs­ge­büh­ren rich­ten sich nach der Anzahl der bear­bei­te­ten Doku­mente und Seiten entspre­chend der dafür aktu­el­len Preis­liste von Cegedim e‑Business. Die Leis­tun­gen werden monat­lich nach­träg­lich in Rech­nung gestellt.

Sons­tige beauf­tragte Dienst­leis­tun­gen rich­ten sich nach der aktu­el­len Preis­liste von Cegedim e‑Business. Die Rech­nungs­stel­lung erfolgt nach erbrach­ter Leistung.

Abwei­chun­gen hinsicht­lich der Rech­nungs­stel­lung bedür­fen einer geson­der­ten schrift­li­chen Vereinbarung.

6.2

Die Bezah­lung erfolgt ausschließ­lich durch Bank­ein­zug. Die Zusen­dung einer Rech­nung per Papier ist nicht möglich.

6.3

Soweit für die Preis­be­rech­nung Leis­tun­gen Drit­ter zu Grunde liegen oder teil­weise einflie­ßen und diese sich erhö­hen, kann Cegedim e‑Business eine Anpas­sung nach billi­gem Ermes­sen einfordern.

6.4

Der Kunde kann nur mit von Cegedim e‑Business unbe­strit­te­nen oder rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ten Forde­run­gen aufrech­nen. Ein Zurück­be­hal­tungs­recht oder die Einrede des nicht erfüll­ten Vertra­ges stehen dem Kunden nur inner­halb dieses Vertrags­ver­hält­nis­ses zu.

7. Auftrags­ver­ar­bei­tung durch Subunternehmer

Cegedim e‑Business ist berech­tigt, Leis­tun­gen durch Subun­ter­neh­mer erbrin­gen zu lassen. Dies geschieht im Einklang mit den Daten­schutz­be­stim­mun­gen. Siehe hierzu Ziffer 8.

8. Geheim­hal­tung und Datenschutz

8.1

Die Vertrags­part­ner verpflich­ten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertrags­durch­füh­rung von dem jeweils ande­ren Vertrags­part­ner zuge­hen­den oder bekannt werden­den Gegen­stände (z.B. Soft­ware, Unter­la­gen, Infor­ma­tio­nen etc.), die recht­lich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebs­ge­heim­nisse enthal­ten oder als vertrau­lich bezeich­net sind, auch über das Vertrags­ende hinaus vertrau­lich zu behan­deln, es sei denn sie sind ohne Verstoß gegen die Geheim­hal­tungs­pflicht öffent­lich bekannt.

8.2

Cegedim e‑Business verar­bei­tet die zur Geschäfts­ab­wick­lung erfor­der­li­chen Daten des Kunden unter Beach­tung der daten­schutz­recht­li­chen Vorschrif­ten. Die entspre­chen­den Daten­schutz­hin­weise sind auf unse­rer Webseite einzusehen.

Soweit Cegedim e‑Business Subun­ter­neh­mer einschal­tet, sind die Vertrags­part­ner verpflich­tet, eine § 28 Abs. 3 Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung entspre­chende Zusatz­ver­ein­ba­rung abzuschließen.

Die Mitar­bei­ter von Cegedim e‑Business werden schrift­lich auf das Daten­ge­heim­nis verpflich­tet. Es ist ihnen demnach unter­sagt, perso­nen­be­zo­gene Daten außer­halb der recht­mä­ßi­gen Aufga­ben­er­fül­lung zu verar­bei­ten oder zu benut­zen. Dies gilt auch, soweit es sich um Daten handelt, die dem Mitar­bei­ter auf Grund seiner Tätig­keit für Kunden zur Kennt­nis gelan­gen. Diese Verpflich­tung bleibt auch im Falle der Aufga­ben­än­de­rung oder nach Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses bestehen.

9. Pflich­ten des Kunden

9.1

Dem Kunden ist es unter­sagt, ihm über­las­sene Soft­ware, Doku­men­ta­ti­ons­ma­te­rial oder sons­tige Aufzeich­nun­gen Drit­ten ganz oder teil­weise zugäng­lich zu machen, es sei denn, dass ihm dieses Recht ausdrück­lich einge­räumt wird.

9.2

Der Kunde ist verpflichtet,

  • die Nutzung von Cegedim e‑Business Services ausschließ­lich mit auto­ri­sier­ter Soft­ware und über frei­ge­ge­bene Schnitt­stel­len zu bedie­nen, Zugangs­da­ten zu Cegedim e‑Business Leis­tungs­kom­po­nen­ten inkl. des priva­ten Schlüs­sels eines Zugangs­zer­ti­fi­kats geheim zu halten und Perso­nen, die damit arbei­ten, zur Geheim­hal­tung zu verpflichten

sowie

  • Störun­gen, die die Sicher­heit eines Cegedim e‑Business Services betref­fen, insbe­son­dere Miss­brauch, sowie Fehl­funk­tio­nen umge­hend an Cegedim e‑Business zu melden.

Der Kunde ist verpflich­tet, der Cegedim e‑Business den durch die Verlet­zung dieser Verpflich­tun­gen entstan­de­nen Scha­den zu ersetzen.

10. Pflich­ten und Rechte von Cegedim e‑Business

Cegedim e‑Business ist verpflichtet,

  • ausschließ­lich Mitar­bei­tern Zugriff zu Verar­bei­tungs­da­ten zu gestat­ten, die auf Wahrung des Daten­ge­heim­nis­ses nach den gesetz­li­chen Daten­schutz­be­stim­mun­gen verpflich­tet wurden.

Cegedim e‑Business ist berechtigt,

  • tech­ni­sche Ände­run­gen nach vier­wö­chi­ger Ankün­di­gung vorzu­neh­men. Ände­run­gen, die der Sicher­heit der Systeme und Daten dienen, kann Cegedim e‑Business auch ohne Vorankün­di­gung vornehmen.
  • Soft­ware zur Verwen­dung mit dem Cegedim e‑Business Service zuzu­las­sen und die Zulas­sung von Soft­ware zur Verwen­dung mit dem Cegedim e‑Business Service zurück­zu­neh­men. Für den Entzug der Zulas­sung von bereits zuge­las­se­ner Soft­ware für die Verwen­dung mit dem Cegedim e‑Business Service ist eine Vorankün­di­gung mit einer mindes­tens vier­wö­chi­gen Frist notwendig.

11. Kündi­gung und sons­tige Vertragsbeendigung

11.1

Der Vertrag läuft auf unbe­stimmte Zeit. Die ordent­li­che Kündi­gung des Vertra­ges hat mit einer Frist von drei Mona­ten zum Quar­tals­ende schrift­lich zu erfolgen.

11.2

Das Recht zur frist­lo­sen Kündi­gung aus wich­ti­gem Grund bleibt hier­von unbe­rührt.  Ein wich­ti­ger Grund auf Seiten Cegedim e‑Business liegt insbe­son­dere dann vor, wenn der Kunde die Leis­tun­gen von Cegedim e‑Business miss­braucht, seine Pflich­ten gemäß Ziffer 9 verletzt und mit den verein­bar­ten Zahlun­gen länger als zwei Monate in Verzug ist. Eine Abmah­nung ist entbehr­lich, wenn der Kunde die Leis­tung ernst­haft und endgül­tig verwei­gert oder das Vertrau­ens­ver­hält­nis so schwer­wie­gend gestört ist, dass eine sofor­tige Been­di­gung des Vertra­ges gerecht­fer­tigt erscheint.

11.3

Jede ander­wei­tige Been­di­gung des weite­ren Leis­tungs­aus­tau­sches (z.B. Rück­tritt, Scha­dens­er­satz statt der Leis­tung) muss stets unter Benen­nung des Grun­des und mit ange­mes­se­ner Frist­set­zung zur Besei­ti­gung ange­droht werden und kann nur binnen zwei Wochen nach Frist­ab­lauf erklärt werden. In den gesetz­lich ange­ord­ne­ten Fällen kann die Frist­set­zung entfal­len. Wer die Störung ganz oder über­wie­gend zu vertre­ten hat, kann die Rück­ab­wick­lung nicht verlan­gen. Alle Erklä­run­gen in diesem Zusam­men­hang bedür­fen zur Wirk­sam­keit der Schriftform.

12. Leis­tungs­zeit, Verzö­ge­rung, Leistungsort

Anga­ben zu Liefer- und Leis­tungs­zeit­punk­ten sind unver­bind­lich, es sei denn, sie sind seitens Cegedim e‑Business als verbind­lich bezeich­net. Verein­ba­ren die Vertrags­part­ner nach­träg­lich andere oder zusätz­li­che Leis­tun­gen, die sich auf verein­barte Fris­ten auswir­ken, so verlän­gern sich diese Fris­ten um einen ange­mes­se­nen Zeitraum.

Mahnun­gen und Frist­set­zun­gen des Kunden bedür­fen zur Wirk­sam­keit der Schrift­form. Eine Nach­frist muss ange­mes­sen sein. Eine Frist von weni­ger als zwei Wochen ist nur bei beson­de­rer Eilbe­dürf­tig­keit angemessen.

Leis­tungs­ort von Dienst­leis­tun­gen ist der Ort, an dem die Dienst­leis­tung zu erbrin­gen ist. Im Übri­gen ist für alle Leis­tun­gen aus und im Zusam­men­hang mit diesem Vertrag der Sitz von Cegedim e‑Business der Leistungsort.

13. Mängel­an­sprü­che

13.1

Bei Mängeln der Soft­ware- und/oder Dienst­leis­tungs­kom­po­nen­ten kann Cegedim e‑Business zunächst den Mangel inner­halb ange­mes­se­ner Frist besei­ti­gen. Dafür kann sie auch andere Soft­ware- und/oder Dienst­leis­tungs­kom­po­nen­ten zur Verfü­gung stel­len, die den Mangel nicht haben oder Möglich­kei­ten aufzei­gen, die Auswir­kung des Mangels zu vermei­den. Wegen eines Mangels sind zumin­dest drei Nach­bes­se­rungs­ver­su­che hinzu­neh­men. Der Kunde unter­stützt Cegedim e‑Business bei der Fehler­ana­lyse und Mängel­be­sei­ti­gung, indem er insbe­son­dere auftre­tende Probleme konkret beschreibt, Cegedim e‑Business umfas­send infor­miert und ihr die für die Mangel­be­sei­ti­gung erfor­der­li­che Zeit und Gele­gen­heit gewährt. Eine uner­heb­li­che Minde­rung der Quali­tät bzw. Brauch­bar­keit bleibt unbe­rück­sich­tigt. Eine verschul­dens­un­ab­hän­gige Haftung für anfäng­li­che Mängel wird ausgeschlossen.

13.2

Wenn Cegedim e‑Business die Mangel­be­sei­ti­gung endgül­tig verwei­gert oder diese endgül­tig fehl­schlägt oder dem Kunden nicht zumut­bar ist, kann der Kunde vom Vertrag zurück­tre­ten oder die Vergü­tung ange­mes­sen herab­set­zen und zusätz­lich nach Maßgabe der Ziffer 14 Scha­dens­er­satz oder Aufwen­dungs­er­satz verlangen.

13.3

Mängel­an­sprü­che setzen eine ordnungs­ge­mäße, auf die Spezi­fi­ka­tion von Cegedim e‑Business bezo­gene Programm­in­stal­la­tion und System­an­pas­sung voraus. Cegedim e‑Business kann Mehr­kos­ten daraus verlan­gen, dass diese Voraus­set­zun­gen nicht vorliegen.

13.4

Cegedim e‑Business kann von dem Kunden Aufwen­dungs­er­satz verlan­gen, wenn kein Mangel gefun­den wird und der Kunde die Mängel­rüge nicht ohne Fahr­läs­sig­keit erho­ben hatte. Die Beweis­last liegt beim Kunden.

14. Haftung

14.1

Cegedim e‑Business schließt seine Haftung für leicht fahr­läs­sige Pflicht­ver­let­zun­gen aus, sofern diese keine vertrags­we­sent­li­chen Pflich­ten, Schä­den aus der Verlet­zung des Lebens, des Körpers oder der Gesund­heit oder Garan­tien betref­fen oder Ansprü­che nach dem Produkt­haf­tungs­ge­setz berührt sind. Glei­ches gilt für Pflicht­ver­let­zun­gen der Erfül­lungs­ge­hil­fen und gesetz­li­chen Vertre­ter von Cegedim e‑Business.

Sofern Cegedim e‑Business fahr­läs­sig eine vertrags­we­sent­li­che Pflicht verletzt, ist ihre Ersatz­pflicht auf den vertrags­ty­pi­schen und bei Vertrags­schluss vorher­seh­ba­ren Scha­den begrenzt. Cegedim e‑Business haftet nicht für Schä­den, die durch eine Störung des Betriebs, insbe­son­dere infolge von höhe­rer Gewalt (z.B. von Brand- und Natur­er­eig­nis­sen) sowie infolge von sons­ti­gen, von ihr nicht zu vertre­ten­den Vorkomm­nis­sen (z.B. Streik, Aussper­rung, Verkehrs­stö­rung) verur­sacht worden sind. Die Haftung für Daten­ver­lust wird auf den typi­schen Wieder­her­stel­lungs­auf­wand beschränkt, der bei einer tägli­chen sowie gefahr­ent­spre­chen­den Anfer­ti­gung von Siche­rungs­ko­pien einge­tre­ten wäre.

14.2

Bei Verlet­zung von Leben, Körper und Gesund­heit und bei Ansprü­chen aus dem Produkt­haf­tungs­ge­setz gelten die gesetz­li­chen Rege­lun­gen ohne Beschränkungen.

14.3

Daten­schutz­recht­li­che Anspruchs­grund­la­gen werden von der Haftungs­re­ge­lung gemäß Ziffer 14.1 nicht umfasst.

14.4

Cegedim e‑Business bleibt der Einwand des Mitver­schul­dens offen. Der Kunde hat insbe­son­dere die Pflicht zur Daten­si­che­rung und zur Abwehr von Schad­soft­ware jeweils nach dem Stand der Technik.

15. Verjäh­rung

Für alle Ansprü­che gegen Cegedim e‑Business auf Scha­dens­er­satz oder Ersatz vergeb­li­cher Aufwen­dun­gen bei vertrag­li­cher und außer­ver­trag­li­cher Haftung gilt – außer in Fällen des Vorsat­zes oder bei Perso­nen­schä­den – eine Verjäh­rungs­frist von zwei Jahren; die Frist beginnt mit dem Zeit­punkt, in dem der Kunde von den anspruchs­be­grün­den­den Umstän­den Kennt­nis erlangt hat oder ohne grobe Fahr­läs­sig­keit erlan­gen musste.

Bei Sach­män­geln beträgt die Verjäh­rungs­frist für alle Ansprü­che ein Jahr, jedoch für ordnungs­ge­mäß gerügte Mängel nicht weni­ger als 3 Monate ab Abgabe der wirk­sa­men Rück­tritts- oder Minderungserklärung.

16. Sons­ti­ges

16.1

Ände­run­gen und Ergän­zun­gen des Vertra­ges bedür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit der Schrift­form. Das Schrift­form­erfor­der­nis kann nur schrift­lich aufge­ho­ben werden. Zur Wahrung der Schrift­form genügt auch eine Über­mitt­lung in Text­form, insbe­son­dere mittels Tele­fax oder E‑Mail.

16.2

Ist der Vertrags­part­ner Kauf­mann, juris­ti­sche Person des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­ches Sonder­ver­mö­gen, so ist der Geschäfts­sitz von Cegedim e‑Business Erfül­lungs­ort und Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus und im Zusam­men­hang mit dem Vertrag. Glei­ches gilt für Vertrags­part­ner ohne allge­mei­nen Gerichts­stand im Inland.

Es gilt das Recht der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

B. Beson­dere Vertrags­be­din­gun­gen für den Versand von Rechnungen

1. Leis­tungs­um­fang

1.1 Erstel­lung von Rechnungen

Cegedim e‑Business bietet das Erstel­len von Rech­nun­gen mit Stan­dard-XML Rech­nungs­for­ma­ten an. Der Dienst nimmt Rech­nungs­da­ten über eine Inter­net­ver­bin­dung vom Kunden entge­gen und erzeugt daraus eine Rech­nung mit einem stan­dar­di­sier­ten Rech­nungs­for­mat. Der Cegedim e‑Business Dienst über­trägt die Rech­nungs­da­ten mit dem Origi­nal-PDF an den Rech­nungs­emp­fän­ger. Optio­nal können die XML-Rech­nungs­da­ten auch ohne das Rech­nungs-PDF an den Rech­nungs­emp­fän­ger über­tra­gen werden.

Die Nutzung des Diens­tes ist abhän­gig vom elek­tro­ni­schen Format des Doku­ments und kann optio­nal verein­bart werden.
Die Nutzung dieses Diens­tes ist ausschließ­lich durch regis­trierte Kunden über von Cegedim e‑Business defi­nierte und frei­ge­ge­bene Schnitt­stel­len zulässig.

1.2 Signa­tur von Rechnungen

Cegedim e‑Business bietet für das Aufbrin­gen quali­fi­zier­ter elek­tro­ni­scher Signa­tu­ren auf Rech­nun­gen gem.  § 14 Abs. 3 UStG und BMFI-Schrei­ben vom 29.01.2004 einen Signier­ser­vice als inter­net­ba­sier­ten Dienst an. Der Dienst nimmt Rech­nungs­da­ten über eine Inter­net­ver­bin­dung vom Kunden zur Signa­tur entge­gen, bringt eine quali­fi­zierte elek­tro­ni­sche Signa­tur auf und versen­det das signierte Doku­ment an den Rech­nungs­ver­sen­der (Kunde) und an den Rechnungsempfänger.

1.3 Beleg­druck

1.3.1 Beschrei­bung

Cegedim e‑Business bietet für den Post­ver­sand von Doku­men­ten über einen Druck- und Versand­dienst­leis­ter den Service Cegedim e‑Business Beleg­druck (nach­fol­gend auch „Dienst Beleg­druck“) an.

Cegedim e‑Business ist in diesem Falle ledig­lich als Über­mitt­ler von nicht körper­li­chen Sendun­gen an einen Post­dienst­leis­ter tätig. Cegedim e‑Business über­nimmt nicht die gewerbs­mä­ßige Beför­de­rung von Sendun­gen im Sinne von § 4 Nr. 1 PostG. Cegedim e‑Business wird durch regis­trierte Kunden ledig­lich beauf­tragt, von ihr auszu­wäh­lende Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men mit der körper­li­chen Ferti­gung und Zustel­lung von Brief­sen­dun­gen im Namen des Kundens zu beauftragen.

Der „Dienst Beleg­druck“ führt eine Nutzer­au­then­ti­fi­zie­rung durch und nimmt elek­tro­nisch einge­lie­ferte Doku­mente von einer beim Kunden instal­lier­ten Schnitt­stelle entge­gen („Druck­ein­rei­chung“). Der „Dienst Beleg­druck“ leitet die einge­lie­fer­ten Doku­mente an einen Druck­dienst­leis­ter weiter („Weiter­lei­tung“) und infor­miert den Versen­der über den Einlie­fe­rungs­sta­tus bei diesem Dienst­leis­ter („Status­mel­dung“). Der Druck­dienst­leis­ter druckt das Doku­ment auto­ma­ti­siert aus, kuver­tiert und fran­kiert es und über­gibt es an den Post­dienst­leis­ter („Versand­ein­rei­chung“).

1.3.2 Nutzung

Die Nutzung wird optio­nal vereinbart.

Cegedim e‑Business schul­det ledig­lich die elek­tro­ni­sche Daten­ver­ar­bei­tung. Hinsicht­lich der Verar­bei­tung der Daten und der Ferti­gung von körper­li­chen Sendun­gen und hinsicht­lich der Beför­de­rung und Zustel­lung dieser Sendun­gen entste­hen auf der Seite von Cegedim e‑Business keine eige­nen Vertrags­pflich­ten. Viel­mehr beauf­tragt Cegedim e‑Business den Druck­dienst­leis­ter und ein Post­dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men im Namen des Kunden mit der Ferti­gung bezie­hungs­weise Zustel­lung der Sendungen.

Die Nutzung des „Dienst Beleg­druck“ ist ausschließ­lich durch regis­trierte Nutzer über von Cegedim e‑Business defi­nierte und frei­ge­ge­bene Schnitt­stel­len zulässig.

Ein beson­de­res Zustell­zeit­ziel bedarf einer beson­de­ren Vereinbarung.

1.3.3 Rechte und Pflich­ten von Cegedim e‑Business

Cegedim e‑Business ist berechtigt,

  • tech­ni­sche Infor­ma­tio­nen und maschi­nen­les­bare Codes, die der Verar­bei­tung der Sendung dienen, aufzubringen.
  • Adress­da­ten zu prüfen
  • nicht zustell­bare Briefe dem Versen­der kosten­pflich­tig zurück zu schi­cken oder zu vernich­ten. Im Falle der Vernich­tung wird der Nutzer auf elek­tro­ni­schem Weg von der Nicht­zu­stell­bar­keit des Brie­fes unterrichtet.
  • für die korrekte Verar­bei­tung tech­nisch notwen­dige Verän­de­run­gen im Adress­feld des Brie­fes und am Seiten­rand des Brie­fes vorzu­neh­men. Dies gilt insbe­son­dere für das Aufdru­cken maschi­nell lesba­rer Verar­bei­tungs- und Versandinformationen.

Cegedim e‑Business ist verpflichtet,

  • ausschließ­lich Mitar­bei­tern Zugriff zu Verar­bei­tungs­da­ten nach § 41 Abs. 2 PostG zu gestat­ten, die dem Daten­schutz vertrag­lich verpflich­tet wurden.
  • Im Falle des Einsat­zes von Dienst­leis­tern ausschließ­lich Dienst­leis­ter einzu­set­zen, deren Mitar­bei­ter dem Daten­schutz vertrag­lich verpflich­tet wurden.
1.3.4 Pflich­ten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet,

  • für die Geheim­hal­tung aller mit der Nutzung von Cegedim e‑Business Beleg­druck in Zusam­men­hang stehen­den Zugangs­da­ten Sorge zu tragen,
  • sicher­zu­stel­len, dass die Adress­an­ga­ben inhalt­lich rich­tig sind und den Vorschrif­ten des Empfän­ger­lan­des entsprechen,
  • sicher­zu­stel­len, dass die Adress­an­gabe im Doku­ment an der rich­ti­gen Posi­tion darge­stellt wird und
  • Störun­gen, die die Sicher­heit von Cegedim e‑Business Beleg­druck betref­fen, insbe­son­dere Miss­brauch und Fehl­funk­tio­nen, umge­hend an Cegedim e‑Business zu melden.

Der Kunde ist ausschließ­lich berech­tigt, eigene Belege von Unter­neh­men, mit denen ein Inha­ber­ver­hält­nis besteht,  zu über­mit­teln. Ausnah­men bedür­fen einer schrift­li­chen Zustim­mung von Cegedim e‑Business.

Der Kunde ist verpflich­tet, der Cegedim e‑Business den durch die Verlet­zung dieser Verpflich­tun­gen entste­hen­den Scha­den zu ersetzen.

2. Haftungs­aus­schluss

Cegedim e‑Business haftet in keiner Weise für die Inhalte der Doku­mente, unab­hän­gig davon, ob diese elek­tro­nisch, physisch oder signiert an den Empfän­ger über­mit­telt wurden.

Cegedim e‑Business haftet nicht für die Berech­ti­gung des Rech­nungs­stel­lers (Kunden), diese Rech­nung zu stellen.

3. Ergän­zend gelten die Allge­mei­nen Vertrags­be­din­gun­gen der Cegedim e‑Business.

C. Beson­dere Vertrags­be­din­gun­gen für die Eingangs­ver­ar­bei­tung von Rechnungen

1. Leis­tungs­um­fang

Cegedim e‑Business bietet einen Service für den Empfang von Rech­nun­gen und die naht­lose Verar­bei­tung auf Basis einer Buchungs­hilfe bis in das Ziel­sys­tem zur Verbu­chung. Per Post einge­hende Rech­nun­gen werden i.d.R. beim Kunden gescannt und an Cegedim e‑Business über­tra­gen. Die elek­tro­ni­schen Rech­nun­gen werden auto­ma­tisch an Cegedim e‑Business über­mit­telt. Auf Basis der lern­fä­hi­gen Lösung werden die rele­van­ten Daten aus den Bele­gen extra­hiert und geprüft. Nach der system­sei­ti­gen Prüfung, die u.a. die Prüfung auf Umsatz­steu­er­kon­for­mi­tät umfasst, erfolgt ggf. die Nach­kor­rek­tur i.d.R. durch Mitar­bei­ter des Kunden mit Hilfe einer Weban­wen­dung. Für ein opti­ma­les Ausle­se­er­geb­nis werden Stamm­da­ten der Liefe­ran­ten und ggf. zuge­hö­rige Bestell­da­ten heran­ge­zo­gen. Diese werden vom Kunden peri­odisch zur Verfü­gung gestellt. Liegen die Rech­nungs­da­ten vor, folgt optio­nal die fach­li­che und sach­li­che Prüfung mit Hilfe des Genehmigungsworkflows.

2. Nutzung

Die Nutzung des Diens­tes ist von den Geschäfts­pro­zes­sen auf Seite des Kunden, den Schnitt­stel­len zu den einge­hen­den Rech­nun­gen und für den Austausch der Liefe­ran­ten- und ggf. optio­nal Bestell­da­ten und der vom Ziel­sys­tem gefor­der­ten Daten abhängig.

Die Nutzung dieses Diens­tes ist ausschließ­lich über von Cegedim e‑Business defi­nierte und frei­ge­ge­bene Schnitt­stel­len zulässig.

3. Rechte und Pflich­ten von Cegedim e‑Business

Cegedim e‑Business ist berechtigt,

  • Rech­nun­gen auf Umsatz­steu­er­kon­for­mi­tät zu prüfen,
  • vom Kunden bereit­ge­stellte Daten (Liefe­ran­ten­da­ten und ggf. Bestell­da­ten) als Grund­lage für die Daten­ex­trak­tion aus der Rech­nung zu verwenden,
  • nicht eindeu­tig erkenn­bare Daten zur manu­el­len Nach­prü­fung an den Prüf­ar­beits­platz, i.d.R. durch den Kunden, weiter­zu­lei­ten und
  • eine Buchungs­hilfe zu erzeugen.

4. Pflich­ten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet,

  • zeit­ge­recht für den Daten­ab­gleich benö­tigte Daten von seinen Liefe­ran­ten und ggf. Bestel­lun­gen bereitzustellen,
  • die frist­ge­rechte Verfüg­bar­keit tech­ni­scher Schnitt­stel­len für den Daten­aus­tausch sicherzustellen,
  • Zugangs­da­ten zu den einge­setz­ten Kompo­nen­ten, Prüf­ar­beits­platz, Work­flow und Archiv, geheim zu halten und Perso­nen die damit arbei­ten zur Geheim­hal­tung zu verpflichten.

Der Kunde ist verpflich­tet, der Cegedim e‑Business den durch die Verlet­zung dieser Verpflich­tun­gen entste­hen­den Scha­den zu ersetzen.

5. Haftungs­aus­schluss

Cegedim e‑Business haftet nicht für Schä­den des Kunden oder Drit­ter, die durch die Nicht­ver­füg­bar­keit des Rech­nungs­ein­gangs Diens­tes oder durch Fehler in der Über­mitt­lung der Rech­nun­gen entstan­den sind, sofern dies nicht auf grober Fahr­läs­sig­keit oder Vorsatz von Cegedim e‑Business beruht.

6. Ergän­zend gelten die Allge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Cegedim e‑Business.

D. Beson­dere Vertrags­be­din­gun­gen für die Archi­vie­rung von Belegen

1. Leis­tungs­um­fang

Die Archi­vie­rung von Bele­gen und rele­van­ter zusätz­li­cher Doku­mente, wie z.B. Proto­kolle aus dem Daten­ex­trak­ti­ons­pro­zess und Geneh­mi­gungs­work­flow, erfolgt über den Service unse­res exter­nen Dienstleisters.

2. Nutzung

Die Nutzung des Diens­tes erfolgt zum einen inte­griert aus dem eBeleg Service. Zum ande­ren steht das Archiv über einen Inter­net Brow­ser für die weitere Einsicht bzw. Arbei­ten mit den Doku­men­ten, je nach vertrag­lich verein­bar­tem Lizenz­kon­tin­gent, dem Kunden zur Verfügung.

Es gelten die Preise und Zahlungs­be­din­gun­gen der Cegedim e‑Business GmbH.

3. Rechte und Pflich­ten von Cegedim e‑Business

Cegedim e‑Business ist berechtigt,

  • die initiale Einrich­tung und Regis­trie­rung für den Kunden vorzunehmen,
  • Belege und dazu­ge­hö­rige Proto­kolle auto­ma­ti­siert zur Archi­vie­rung an den mandan­ten­fä­hi­gen Service weiter­zu­lei­ten und
  • die Abrech­nung des Diens­tes auf Basis der vertrag­li­chen Verein­ba­rung mit dem Kunden für diesen exter­nen Service vorzunehmen.

Cegedim e‑Business ist verpflichtet,

  • für die Archi­vie­rung ausschließ­lich Dienst­leis­ter einzu­set­zen, deren Dienst vertrag­lich zur Einhal­tung der Verein­ba­rung zur Auftrags­da­ten­ver­ar­bei­tung (ADV) inkl. Daten­schutz­re­ge­lung nach DSGVO verpflich­tet wurden.

4. Pflich­ten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet,

  • dafür Sorge zu tragen, dass je nach Beleg­art die gesetz­li­chen Vorga­ben zur Archi­vie­rung sicher­ge­stellt werden,
  • über den durch Cegedim e‑Business bereit­ge­stell­ten Zugang zum Archiv auf Basis des vertrag­lich verein­bar­ten Benut­zer­kon­tin­gents, Benut­zer und Ihre Berech­ti­gun­gen selbst zu verwal­ten und
  • die Allge­mei­nen Nutzungs­be­din­gun­gen, die Leis­tungs­be­schrei­bung und den Service Level des Dienst­leis­ters anzuerkennen.

Der Kunde ist verpflich­tet, der Cegedim e‑Business den durch die Verlet­zung dieser Verpflich­tun­gen entste­hen­den Scha­den zu ersetzen.

5. Haftungs­aus­schluss

Cegedim e‑Business haftet nicht für Schä­den des Kunden oder Drit­ter, die durch die Nicht­ver­füg­bar­keit des Archivs oder durch Fehler in der Über­mitt­lung der Belege entstan­den sind, sofern dies nicht auf grober Fahr­läs­sig­keit oder Vorsatz von Cegedim e‑Business beruht.

6. Ergän­zend gelten die Allge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen von Cegedim e‑Business.